LED Rundumkennleuchte 12/24V Dual Color orange/blau
- Produktbeschreibung
Diese hochwertige Dual Color LED Rundumkennleuchte bietet vielseitige Funktionen und robuste Leistung. Mit einer Umschaltmöglichkeit zwischen leuchtendem Orange und strahlendem Blau, bietet die Leuchte sowohl Vielseitigkeit als auch hohe Sichtbarkeit. Mit 24 orangefarbenen und 24 blauen superhellen LEDs ist die Leuchte in der Lage, 120 Blitze pro Minute zu erzeugen, um eine maximale Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit zu gewährleisten.
Die Rundumkennleuchte ist sowohl für den Betrieb mit 12V als auch mit 24V konzipiert und kann einfach über ein Zigarettenanzünderkabel betrieben werden. Mit einem IP66-Zertifikat, das Widerstandsfähigkeit gegen Staub und Wasser versichert, und einem breiten Temperaturfenster von -30°C bis +50°C ist die Leuchte in der Lage, auch unter härtesten Bedingungen zuverlässig zu arbeiten.
Die Leuchte kommt in einer kompakten Größe von 14x14 cm, mit einer Haube, die etwa 8,0x11,5 cm misst, was eine einfache Montage und Anwendung ermöglicht. Für vielseitige Befestigungsmöglichkeiten ist die Leuchte sowohl mit einem Magneten, einem Saugfuß als auch 3 Schrauben ausgestattet.
Diese Rundumkennleuchte entspricht der ECE R65 Norm und trägt das E-Prüfzeichen E965R00/116910*00. Trotz dieser Homologation ist für den Betrieb der Leuchte im Straßenverkehr gemäß § 52 StVZO eine Sondergenehmigung notwendig. Sie ist ideal für Fahrzeuge und Einsatzgebiete, in denen eine hohe Sichtbarkeit erforderlich ist. Steuern lässt sie sich einfach über die Schalterstellung.
Artikelnummer
- 1181487
- Dual Color LED Rundumkennl. Magnetisch / Saugfuß / 3 Schrauben, 12/24V,R65, mit Klarglashaube, Betrieb in orange oder blau per Schalter möglich
- 12/24 V
- Homologation ECE R65 24 orangene und 24 blaue superhelle LED´s,120 Blitze pro Minute
- IP66, Temperaturfenster: -30°C - bis + 50°C
- Hauben-Maße HxD ca. 8,0x11,5 cm, Gesamt-Maße ca. 14x14 cm
- E-zeichen: E9*65R00/11*6910*00
- Steuerung über Schalterstellung
- Im Strassenverkehr nach § 52 StVZO nur mit Sondergenehmigung erlaubt